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RRechnungszinsDer Rechnungszins spielt eine ausschlaggebende Rolle für die Kalkulation von den Lebensversicherungsbeiträgen. In der Lebensversicherung schreibt er die Mindestverzinsung der Deckungsrückstellungen vor. Um die Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muss der Rechnungszins so festgelegt werden, das er auch bei niedrigen Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann. Dem Versicherungsnehmer entstehen hierdurch aber keine Zinsnachteile, da ihm der Unterschied zwischen Rechnungszins und dem Zinsertrag für seine Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens in Form der Überschussbeteiligung zugute kommt. Wie viel Garantiezins ein Versicherungsnehmer bekommt, hängt davon ab, wann er den Vertrag unterschrieben hat: Abschluss vor 1987: 3 Prozent Abschluss 1987 bis Juni 1994: 3,5 Prozent Abschluss Juli 1994 bis Juni 2000: 4 Prozent Abschluss Juli 2000 bis Dezember 2003: 3,25 Prozent Abschluss ab Januar 2004: 2,75 Prozent Der Rechnungszins ist eine Obergrenze. Die Versicherer dürfen auch niedrigere Garantien geben. RenditeDie Rendite bezeichnet den gesamten Erfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie beruht auf den Ertragseinnahmen des Fonds z.B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und den Kursveränderungen der im Fonds befindlichen Werte RentengarantiezeitGrundsätzlich wird eine Rente ein Leben lang an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer aber vor dem Ablauf der Rentengarantiezeit, erhalten seine Hinterbliebenen für den vertraglich festgelegten Restzeitraum die zustehende Rentenleistung. z.B. Die Vereinbarte Rentengarantiezeit beträgt 10 Jahre, der Versicherungsnehmer verstirbt aber schon nach drei Jahren, dann zahlt die Versicherung die Rentenleistung der verbleibenden 7 Jahre an die Hinterbliebenen. Rentenversicherungsiehe Leibrente oder hier: Rentenversicherung RestschuldversicherungSie ist eine Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge passen sich der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Falle, dass der Versicherungsnehmer stirbt, wird durch die Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt. Riester-Rentesiehe Riester-Rente RisikoUnter Risiko wird die Gefahr oder das Wagnis verstanden, das zum Auslösen eines Schadens führen kann. Im Sachbereich wird hierfür auch der Begriff "versicherte Gefahr" verwendet. Beispiel: Feuer RisikobeitragTeil des Versicherungsbeitrags, der nach Abzug von Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadenaufwendungen verbleibt. RisikoversicherungDie Risikoversicherung wird auch kurze Todesfallversicherung genannt und wird, wie der Name sagt, nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient zur Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie zum Beispiel Hypotheken- oder Ratenzahlungen. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet. RisikozuschlagBeitragszuschlag ist zum Ausgleich eines erh?öten Risikos, zum Beispiel in der Unfallversicherung, bei Ausübung gefährlicher Sportarten und bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder in der Lebens- wie auch in der Privaten Krankenversicherung für gesundheitliche Erschwernisse. RückkaufswertIst der bei der Kündigung einer Kapitalversicherung zu erstattende Betrag. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluß ist in der Regel noch kein Rückkauf möglich, da dem Versicherungsunternehmen Kosten für die Vertragseinrichtung und für die Vertragsverwaltung entstehen. Auch bei einer späteren Kündigung können dadurch nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Nur zum Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung in der Regel die Summe der gezahlten Beiträge. RücktrittsrechtDieses Recht gilt, wenn dem Versicherungsnehmer bereits bei der Antragstellung die Versicherungsbedingungen sowie alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen ausgehändigt worden sind. Die Rücktrittserklärung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins schriftlich bei der Versicherung einzureichen. RückversicherungIst eine Entlastung des Erstversicherers. Der Teil des Risikos, der vom Kunden übernommenen wurde, wird auf einen Rückversicherer gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags, abgewälzt, vereinfacht "Versicherung der Versicherer". Rürup-Rentesiehe Rürup-Rente |
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